FAQs
F: Was kostet ein Test?
A: Seit dem 8. März hat in Niedersachsen jeder Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest. Die PCR Tests kosten 69,-€. Wenn der kostenloser Bürgertest positiv ausfällt, dann ist der PCR-Test ebenfalls kostenlos für Sie.
F: Wie lange dauert ein Test?
A: Der Abstrich aus dem hinteren Nasen-Rachen-Bereich nimmt nur wenige Sekunden, und ihr gesamter Aufenthalt nur ein paar Minuten in Anspruch. Sie können sich quasi „Im Vorbeigehen“ testen lassen.
Q: Können auch Kinder getestet werden?
A: Ja. Auch Kinder können getestet werden. Kinder sollten allerdings in Begleitung Ihrer Eltern kommen. Sollte das Kind den Abstrich aus dem Rachenraum ablehnen, so wird der Test nicht durchgeführt. Das Kind sollte also schon mit dem Testverfahren vertraut sein und dieses zulassen.
Q: Wann erhalte ich das Ergebnis?
A: Auf ihr Testergebnis brauchen Sie nicht vor Ort zu warten. Sie bekommen es etwa eine halbe Stunde später per Mail oder in der Free2Pass App mitgeteilt.
Q: Wie lange ist mein Testergebnis gültig?
A: Die Gültigkeit entnehmen Sie bitte der aktuellsten Verordnung Ihres Zielortes.
Q: Ich weise Symptome auf, die auf Corona hindeuten könnten – Was soll ich tun?
A: Sollten Sie Symptome aufweisen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten, dann melden Sie sich bitte umgehend telefonisch bei Ihrem Hausarzt. Wir testen ausschließlich gesunde und symptomfreie Personen.
Q: Was passiert, wenn mein Test positiv ist?
A: Sollte das Ergebnis ihres Schnelltests positiv sein, werden wir Sie darüber unmittelbar per Anruf informieren und das Gesundheitsamt in Kenntnis setzen. Zudem müssen Sie sich umgehend absondern (nach Hause gehen), Ihre Kontakte einstellen und so schnell wie möglich einen PCR-Test beim Arzt oder im Testzentrum beantragen um ihr Schnelltest-Ergebnis verifizieren zu lassen.
Q: Welche Art von Tests werden im Testzentrum durchgeführt?
A: Unser Testzentrum bieten Schnelltests und PCR Tests an. Falls Sie einen Schnelltest als Nachweis bei einer Einrichtung oder Institution nutzen möchten, sollten Sie sich vorher an gegebener Stelle informieren ob ein Schnelltestergebnis ausreichend ist.
Q: Wie kann ich mich ausweisen?
A: Wir müssen aufgrund der Kontaktnachverfolgung einen Identitätsnachweis von Ihnen fordern. Dies kann mittels Personalausweis/ Reisepass oder eines andere amtlichen Dokumentes (Mitgliedskarte der Krankenkasse/Schwerbehinderten- oder Rentenausweis, etc.) erfolgen.
Q: Wie verhalte ich mich, wenn mein Test ungültig ist?
A: Der Schnelltest kann in sehr seltenen Fällen kein gültiges Ergebnis liefern. Sie werden in diesem Falle sofort von uns informiert und können den Test kostenlos und unmittelbar wiederholen.