TESTVERORDNUNG

Änderung der Testverordnung zum 11.10.2021 - Neufassung des §4a TestV

Preise ab dem 11.10.2021

Kostenlosen Antigen-Schnelltest

Kostenlos sind Schnelltests für folgende Personen: Jünger als 18 Jahre, Schwangere und Sonstige Berechtigte nach §4a TestVO. 

Für alle anderen ist der Test seit dem 12.11.2021 ebenfalls kostenlos.

PCR-Coronatest 69,00€

Ein PCR-Test erfolgt mittels einer Laboranalyse durch einen Arzt und ist im Gegensatz zu den Antigentests, die auch Schnelltests genannt werden, kein medizinisches Produkt, das auf der Liste der BfArM oder PEI gelistet ist. Stattdessen handelt es sich bei einem PCR-Test um einen labortechnischen Analyse-Prozess.